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   BVerwG, 20.10.1965 - VI C 63.64   

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BVerwG, 20.10.1965 - VI C 63.64 (https://dejure.org/1965,766)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.1965 - VI C 63.64 (https://dejure.org/1965,766)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 1965 - VI C 63.64 (https://dejure.org/1965,766)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBG § 12 Abs. 1 Nr. 1, 2; NBG § 19 Abs. 1 Nr. 1, 2

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 22, 248
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 08.11.1961 - VI C 120.59
    Auszug aus BVerwG, 20.10.1965 - VI C 63.64
    »Die Ernennung eines Beamten ist wegen Anstellungstäuschung durch arglistiges Verschweigen gemäß Nr. 1 des § 19 Abs. 1 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (= § 12 Abs. 1 BBG ) auch dann zurückzunehmen, wenn der verschwiegene Sachverhalt ein Verbrechen oder Vergehen des Ernannten im Sinne der Nr. 2 a. a. O. ist, eine Ernennungsrücknahme nach dieser Vorschrift aber mangels Bestrafung ausgeschlossen ist (Ergänzung von BVerwGE 13, 156 ).«.
  • BVerwG, 25.01.2001 - 2 C 43.99

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS, Befristung der

    Gerade dieser Makel, die Ernennung zum Beamten erschlichen zu haben, hat es dem Gesetzgeber geboten erscheinen lassen, die Rücknahme der Ernennung zwingend vorzuschreiben (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1965 - BVerwG 6 C 63.64 - BVerwGE 22, 248 [251]).
  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 50.78

    Verschweigen einer strafgerichtlichen Verurteilung im Rahmen eines

    Auch soweit das beklagte Land die Rücknahme der Ernennung des Klägers auf diesen selbständig neben § 14 Abs. 1 Nr. 1 LBG stehenden (vgl. BVerwGE 13, 156 [159]; 22, 248 [251]; Urteil vom 12. Mai 1966 - BVerwG 2 C 116.65 - [DÖD 1966, 193, 195]) gesetzlichen Tatbestand gestützt hat, ist sie nicht deshalb rechtswidrig, weil die rechtskräftige Verurteilung des Klägers zu einer Strafe nach deren Tilgung bzw. nach Eintritt der Tilgungsreife nicht mehr zu seinem Nachteil berücksichtigt werden darf.
  • BVerwG, 26.01.1966 - VI C 44.63

    Rechtsmittel

    Denn die Rücknahmetatbestände des Art. 15 Abs. 1 BayBG stehen auch, wenn sich der arglistig verschwiegene Sachverhalt und die strafbare Handlung voll decken, selbständig nebeneinander (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senats vom 20. Oktober 1965 - BVerwG VI C 63.64 -).
  • BVerwG, 23.09.1966 - II B 20.66

    Verschweigen von Tatsachen bei der Ernennung als arglistige Täuschung -

    In Ergänzung des von der Beschwerde angeführten Urteils vom 8. November 1961 (BVerwGE 13, 156) hat ferner der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinemUrteil vom 20. Oktober 1965 - BVerwG VI C 63.64 - (BVerwGE 22, 248 [249 f.]) ausgeführt, daß die Ernennung eines Beamten wegen Anstellungstäuschung durch arglistiges Verschweigen auch dann gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 BBG zurückzunehmen ist, wenn der verschwiegene Sachverhalt ein - im Zeitpunkt der später zurückgenommenen Ernennung noch strafbares - Vergehen oder Verbrechen war, die Rücknahme der Ernennung nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 BBG aber mangels erfolgter Bestrafung ausgeschlossen ist.
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   BVerwG, 29.01.1965 - VI C 63.64   

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BVerwG, 29.01.1965 - VI C 63.64 (https://dejure.org/1965,3062)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.1965 - VI C 63.64 (https://dejure.org/1965,3062)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 1965 - VI C 63.64 (https://dejure.org/1965,3062)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 08.11.1961 - VI C 120.59
    Auszug aus BVerwG, 29.01.1965 - VI C 63.64
    Für die dem Kläger ungünstige Auffassung des Berufungsgerichts zu dieser Frage sprechen zwar verschiedene Argumente, die in dem gleichartige Vorschriften betreffenden Urteil des beschließenden Senats BVerwGE 13, 156 angeführt sind; danach stehen Vorschriften wie die des § 19 Abs. 1 Nr. 1 NBG (Rücknahme wegen arglistiger Täuschung) und die der Nr. 2 a.a.O. (Rücknahme wegen einer durch bestrafte Tat erwiesenen Unwürdigkeit) selbständig nebeneinander.
  • BVerwG, 16.12.1971 - II C 36.69

    Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Eisenbahnweichenwärter -

    Dabei sind zuungunsten des Beamten eine voraussehbare Erfolglosigkeit seines Rechtsbehelfs und Zweifel daran zu berücksichtigen, ob der Beamte im Falle seines Unterliegens im Anfechtungsverfahren in der Lage sein wird, die ihm infolge Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung auch nach der Beendigung seines Beamtenverhältnisses weiterhin zugeflossenen beamtenrechtlichen Dienstbezüge zurückzuzahlen (ebenso beispielsweise BVerwG, Beschlüsse vom 25. November 1960 - BVerwG II B 42.59 -, vom 29. Januar 1965 - BVerwG VI C 63.64 -, vom 29. März 1966 - BVerwG II C 86.65 - undvom 23. Januar 1970 - BVerwG II C 42.69 -).
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